Räum- und Streupflicht – Ihre Verantwortung im Winter
In Kaarst und dem Rhein-Kreis Neuss müssen Gehwege werktags ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr begehbar sein.
Diese Pflicht gilt für Hausbesitzer, Vermieter und häufig auch für Gewerbetreibende. Bei Verletzungen durch Glätte drohen Schadensersatzforderungen.
Mit einem professionellen Winterdienstvertrag übernehmen wir die Räum- und Streupflicht für Sie – rechtssicher und zuverlässig.
Unser Winterdienst im Überblick
- Räumen von Schnee auf Gehwegen, Parkplätzen & Zufahrten
- Streuen mit Salz oder Splitt, je nach Witterung
- Kontrollfahrten bei Temperaturabfall oder Neuschnee
- Einsatz rund um die Uhr bei Bedarf
- Unsere Teams sind bestens ausgerüstet und schnell vor Ort – auch bei plötzlichem Schneefall.
Sicherheit und Service aus einer Hand
Wir dokumentieren alle Einsätze, um Ihre Verkehrssicherungspflicht nachweisbar zu erfüllen.
Damit sind Sie nicht nur abgesichert, sondern können sich auch entspannt zurücklehnen.
Warum Sanayeh Gebäudereinigung?
Seit 2003 vertrauen über 1000 Kunden auf unseren Winterdienst.
Unsere Stärken: Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und persönliche Erreichbarkeit – genau dann, wenn es darauf ankommt.
Fazit
Sorgen Sie rechtzeitig vor, bevor der erste Schnee fällt.
👉 Kontaktieren Sie Sanayeh Gebäudereinigung Kaarst – wir übernehmen Ihren Winterdienst zuverlässig und rechtssicher für die gesamte Wintersaison.